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Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 9:00 - 17:00 Uhr

Ihre Ferienimmobilie in guten Händen: Vermieten Sie über FiS

Liebe Unterkunftseigentümer,

Besitzen Sie ein Apartment, eine Ferienwohnung, ein Chalet, ein Ferienhaus oder einen Bungalow im steirischen Salzkammergut, Hinterberger-Tal, Ausseerland oder im Ennstal?

Steht Ihre Unterkunft über das Jahr verteilt immer wieder leer, während die Betriebskosten kontinuierlich anfallen?

Haben Sie den Wunsch, Ihre Immobilie gelegentlich zu vermieten, jedoch niemanden, der dies professionell für Sie übernimmt?

Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Ehrlichkeit, Menschlichkeit und Vertrauen stehen bei FiS an oberster Stelle. In einer Branche, die von vielen schwarzen Schafen geprägt ist, legen wir großen Wert darauf, aufrichtig zu handeln. Unser Ziel ist es, zufriedene Partner und Gäste zu haben – auch wenn dies manchmal bedeutet, auf kurzfristigen Profit zu verzichten.

Unsere Tätigkeiten für Eigentümer im Überblick

  • Objektbewerbung und Marketing

    Vermarktung der Unterkunft durch digitale und analoge Werbemaßnahmen, Präsentation auf Messen, auf FiS-eigenen und externen Plattformen, einschließlich professioneller Fotografie, Texterstellung und spezieller Werbung.

  • Preisgestaltung und Namensfindung

    Unterstützung bei der Festlegung von Preisen und der Namensgebung für die zu vermietende Unterkunft.

  • Anfragen- und Buchungsmanagement

    Bearbeitung von Anfragen und Buchungen, Verwaltung der Eigenbelegungen durch die Eigentümer, sowie Gästeinformationen zum Check-in.

  • Gästeinformation und Hausregeln

    Aufklärung der Gäste über Anreise, Check-in, Hausregeln, örtliche Gepflogenheiten und Vorschriften, sowie Organisation von Dritten zur Erfüllung dieser Aufgaben.

  • Touristeninformationen

    Bereitstellung von Informationen zu lokalen Attraktionen, Events, touristischen und kulturellen Einrichtungen, sowie Organisation und Bezahlung von Dritten für diese Tätigkeit.

  • Finanzmanagement

    Einzug von Miete und Nebenkosten (wie Endreinigung, Kurtaxe, Haustierpauschale), Bezahlung der Reinigungskräfte im Namen und auf Rechnung der Eigentümer und Weiterleitung der Einnahmen an den Eigentümer. Abrechnung der Provision und Bezahlung der Kurtaxe an die Gemeinde.

  • Organisation von Reinigungs- und Reparaturdiensten

    Vermittlung und Bezahlung von Reinigungskräften für Endreinigung im Namen und auf Rechnung der Eigentümer und Kontrolle nach Abreise, sowie Vermittlung und Bezahlung von Handwerkern für Reparaturen und Renovierungen. Verwaltung der Reparaturrechnungen.

  • Rechtliche Vertretung

    Unterstützung und Vertretung des Eigentümers bei Rechtsstreitigkeiten mit Gästen, wie z. B. bei Beschädigungen der Unterkunft.

Häufig gestellte Fragen zu unserem Vermietservice

Die Vermietung einer Ferienimmobilie kann einen erheblichen Beitrag zu den Betriebskosten leisten – in manchen Fällen werden diese sogar vollständig gedeckt. Möglicherweise bleibt am Ende sogar ein kleiner Gewinn übrig. Dies hängt jedoch stark von äußeren Faktoren wie dem Wetter ab.

Durch die Umstellung auf Online-Buchungen ist eine genaue Prognose schwieriger geworden. Viele Gäste buchen heutzutage kurzfristig, oft basierend auf der Wettervorhersage. Beispielsweise planen sie am Montag für das kommende Wochenende und buchen dann von Donnerstag bis Sonntag. Diese Entwicklung erfordert eine hohe Flexibilität, die wir bei FiS bieten.

Ja, das ist jederzeit möglich! Der Grundsatz lautet „First come, first serve“. Das bedeutet, sobald eine Buchung für einen bestimmten Zeitraum eingeht, ist dieser Zeitraum blockiert und steht Ihnen nicht mehr zur Verfügung. Melden Sie jedoch Ihre eigene Nutzung frühzeitig an, wird dieser Zeitraum für Sie reserviert und ist für andere Gäste nicht mehr buchbar.

Bei FiS fallen keine Fixkosten an. Wir arbeiten ausschließlich auf Provisionsbasis – Sie zahlen also nur bei erfolgreichen Buchungen.

Bitte beachten Sie, dass Sie laut steirischem Landesgesetz als touristischer Anbieter verpflichtet sind, den jährlichen Mitgliedsbeitrag zum örtlichen Tourismusverband zu leisten. Diese Regelung gilt jedoch für alle Vermieter. Ebenfalls sind Sie laut österreichischem Gewerberecht verpflichtet, bei Vermietung Ihres Zweitwohnsitzes das freie Beherbergungsgewerbe anzumelden.

Die genaue Höhe der Provision hängt von der Art der Zusammenarbeit ab. Generell ist ein persönliches Beratungsgespräch im zu vermietenden Objekt vor Vertragsabschluss notwendig, ich welchem alle konkreten Fragen beantwortet werden.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vielen Dank für ihre Anfrage. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.